Wer den Bachelor Abschluss an einer Deutschen Universität nicht “erlangt” hat, kann es wie Annalena Baerbock über die LSE London School of Economics versuchen!
Aufnahmekriterien zur Zulassung zum Master of Laws an der LSE
Die Aufnahmekriterien an der renommierten London School of Economics sind be-kanntermaßen sehr hoch. Es wird mindestens ein Prädikatsexamen erwartet. Die Vorlage des bestandenen 1. juristischen Staatsexamens muss in jedem Fall, jedoch erst zum Beginn des jeweiligen Studienjahrs erfolgen.
Erlaubt das Zulassungsprozedere der LSE Schlupflöcher?
Die Causa “Annalena Baerbocks Lebenslauf” deutet auf die Möglichkeit eines offensichtlich flexibel gehandhabten Zulassungsprozederes durch die hierfür zuständigen Gremien hin. Dies könnte dann für “Möchtegern-Akademiker”, denen ein Bachelor – Studium in Deutschland zu lange dauert oder die diesen Abschluss – aus welchen Gründen auch immer – nicht erlangt haben, ein interessanter Weg sein. Annalena Baerbock jedenfalls ist dies gelungen.
Möglicherweise ist eine etwaig erfolgte Zulassung der Tatsache geschuldet, dass von Annalena Baerbock vorgelegte Dokumente (Studiennachweise, Zeugnisse) deutscher Universitäten wegen der vom Englischen abweichenden Sprache nicht richtig verstanden bzw. interpretiert wurden oder ob die mit der Prüfung derselben betrauten Stellen an der London School of Economics (LSE) einfach nur die erforderliche Sorgfalt haben vermissen lassen.
Im Vertrauen auf Seriosität bleibt die Hoffnung, dass eine etwaig institutionalisierte Ermöglichung einer Umgehung der üblichen strengen Zulassungsvoraussetzungen (wie oben beschrieben) nicht wirklich gegeben ist und nur infolge mangelhafter Sorgfalt bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die LSE genutzt werden konnte. Ein vorgelegtes “Vordiplom” (Nachweis Grundstudium) als akademischen Abschluss – wie bei Annalena Baerbock geschehen – zu werten, kann nur in Folge Nichtwissens und einer nicht sorgfältigen Prüfung der eingereichten Unterlagen als Nachweis für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt sein. Eine bewußte derart kritikwürdige Behandlung bei der Zulassung zum Master-Studiengang seitens der LSE ist sicher auszuschließen.
Wie ist die Zulassung Baerbocks zum Master Studium an der LSE im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller Studierenden zu werten?
Sollte es sich herausstellen, dass die LSE London School of Economics tatsächlich Annalena Baerbock die Zulassung zum Postgraduate Master-Studiengang (hier: Master of Laws LL.M.) trotz mangelhafter bzw. Nichterfüllung der üblichen Zulassungsvoraussetzungen erteilt zu haben (ein Nachweis über ein mit einer akademischen Prüfung abgeschlossenes dem Masterstudium vorangegangenes juristisches oder zumindest fachverwandtes Studium konnte von Baerbock nicht vorgelegt werden), muss die Frage nach einer erfolgten sorgfältigen Prüfung der vorgelegten Nachweise seitens der LSE allein schon im Interesse einer fairen Gleichbehandlung aller die Zulassung beantragenden Studierenden erlaubt sein.
Mögliche Motivation einer derart “flexiblen” Handhabung der Zulassungsvoraussetzungen
Die LSE muss sich in diesem Fall die Frage gefallen lassen, ob sie mit derart „flexibel“ gehandhabten Zulassungs-Prozedere unter Verzicht auf die üblichen vorauszusetzenden vorhandenen wissenschaftlichen Qualifikationsmerkmale möglichst vielen zahlungsfähigen Studierenden einen akademischen (prestigeträchtigen) Abschluss schnell und nahezu risikolos ermöglichen will.
Dass eine derart leichtfertige – wenn dem so sein sollte – Zulassungsprüfung einer “inflationären” Entwicklung der Akademiker-Ausbildung Vorschub leisten könnte, liegt auf der Hand. Dies dürfte jedoch nicht im Interesse einer renommierten Hochschule wie der LSE liegen und ist sicher auszuschließen.
Sollte eine derart fragwürdige Zulassung zum “Postgraduate Master” (Master of laws LL.M.) wie in der Causa Baerbock zu vermuten, kein Einzelfall infolge fehlerhafter Handhabung des Zulassungsprozederes durch die LSE sein, ist es dann jedenfalls offensichtlich empfehlenswert für Studierende, denen die Erlangung eines akademischen Abschlusses an einer deutschen Universität zu lange dauert, oder die es nicht bis zum Bachelor gebracht haben, den Weg wie Baerbock über die LSE London School of Economics zu gehen.